INGENIEURBÜRO STADT + NATUR WUPPERTAL
 

ARBEITSBEREICHEGARTENPLANUNG UND GARTENBERATUNG › GARTENPLANUNG

 
Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung
Die erste Leistung jedes Architekten oder Landschaftsarchitekten ist die Grundlagenermittlung.
Diese Leistungsphase ist unumgänglich. Sie umfasst die Auseinandersetzung mit dem
Standort, die Analyse der Ausgangssituation und erste Gespräche mit den Beteiligten
(Gartenbesitzer, Nachbarn, Ämter). Wenn kein Bestandsplan existiert, kann dieser zusätzlich
beauftragt werden: Auf Grundlage eines amtlichen Katasterplanes wird ein Aufmaß erstellt.
Dieses beinhaltet erhaltungswürdige Elemente und Pflanzen, notwendige Höhenangaben
sowie Angaben zur Umgebung des Grundstücks. Eine wichtige Grundlage ist auch der
Grundrissplan des Hauses. Nur so können Wegebeziehungen und Ausblicke aus den Fenstern
berücksichtigt werden.

An erster Stelle stehen natürlich die Wünsche und Träume der Gartenbesitzer.
Durch diese geleitet und inspiriert, fertigt der Landschaftsarchitekt einen Vorentwurfsplan an.
Wenn nötig, wird dieser durch Skizzen, Schnitte und Perspektivzeichnungen erläutert.
Auf Wunsch können auch mehrere Vorentwurfsalternativen angefertigt werden.
Die Vorentwurfsplanung wird mit den Gartenbesitzern diskutiert und nach ihren Wünschen
ergänzt und verbessert.

Der Entwurfsplan schließt die kreative Planungsphase ab. Er ist das Resultat einer Arbeits-
runde, in der sich Landschaftsarchitekt und Gartenbesitzer intensiv mit den Zukunftsvisionen
und Möglichkeiten auseinandergesetzt haben. Er entsteht aus der Weiterentwicklung der
Vorentwurfsplanung und dient als Grundlage für weitere Leistungsphasen.
   
 
 
 

Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung
Bereits bei der Erstellung des Vorentwurfes macht sich der Landschaftsarchitekt Gedanken
darüber, welche Genehmigungen für den Bau erforderlich sind und welche Bauwerke
genehmigungsfrei sind. Er plant seine Werke so, dass sie den örtlichen Bestimmungen,
Vorschriften und gültigen Gesetzen entsprechen. Wenn eine Genehmigung bei der zustän-
digen Behörde eingeholt werden muss, ist es die Arbeit des Landschafsarchitekten, sei es
eine Baugenehmigung oder ein Antrag auf Regenwasserversickerung.

Die Ausführungsplanung dient als Grundlage zur Ausführung. In Plänen mit passendem
Maßstab werden alle Gartenbereiche so dargestellt, dass eine Garten- und Landschaftsbau-
firma nach diesen bauen kann. Für besondere Bauten werden technische Details und Skizzen
angefertigt.

Ein Teil der Ausführungsplanung sind Pflanzpläne und -listen. Der Planer gruppiert die
Pflanzen nicht nur nach ästhetischen Prinzipien, sondern auch unter Berücksichtigung
der Standortbedingungen. Er macht sich auch Gedanken über die Struktur der Pflanzung
und ihre Wirkung in verschiedenen Jahreszeiten.
   
 
 
 

Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe
Wenn Sie die Verwirklichung der Gartenplanung nicht selbst in die Hand nehmen können,
brauchen Sie nicht zu verzweifeln. Der übliche Weg ist die Vergabe der Ausführungsarbeiten
an eine Garten- und Landschaftsbaufirma. Der Landschaftsarchitekt bereitet alles für eine
Vergabe vor (Leistungsverzeichnisse und -beschreibungen), sucht geeignete Firmen in Ihrer
Region und schreibt diese an.

Nach dem Eintreffen der Angebote prüft Ihr Planer diese, wertet sie aus und schlägt Ihnen
die günstigste und geeignetste Firma für Ihr Bauvorhaben vor. Er hilft Ihnen auch bei der
Beauftragung.
   
 
 
 

Objektüberwachung
Bei der Realisierung ist der Landschaftsarchitekt als Bauleiter für Sie tätig. Er überwacht die
Ausführung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen
und den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Vorschriften.
Er koordiniert alle ausführenden Firmen, nimmt ihre Leistungen ab und prüft ihre Rechnungen.
Bei etwaigen Mängeln überwacht der Planer ihre Beseitigung.
   
 
 
 

Kosten
Das Honorar des Landschaftsarchitekten richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure (HOAI). Abgerechnet wird nach anrechenbaren Kosten (gemeint ist die
Bausumme, die im Laufe des Baus immer aktualisiert wird), Honorarzone und Honorarsatz
(bei Hausgärten meistens Honorarzone IV oder V, Mindestsatz, die Einordnung erfolgt nach den
Planungsanforderungen) und erbrachten Teilprozentpunkten (abgerechnet werden nur die
tatsächlich erbrachten Leistungen). Auf Grundlage der genannten Parameter wird das Honorar
mit Hilfe der Honorartafel für Grundleistungen bei Freianlagen ermittelt.

Haben Sie Angst vor zu hohen und undurchschaubaren Kosten?
Im Normalfall wird es möglich sein, für die Vorentwurfsplanung ein Pauschalhonorar zu
vereinbaren. Dann wissen Sie, was am Anfang auf Sie zukommt. Mit der Präsentation des
Vorentwurfes wird Ihnen der Landschaftsarchitekt dann eine Kostenschätzung vorlegen.
Diese informiert Sie grob über die zu erwartenden Baukosten (Material- und Lohnkosten).
Auf Grundlage der Kostenschätzung kann der Landschaftsarchitekt sein zukünftiges Honorar
ermitteln. Lassen Sie sich Zeit, setzen Sie sich mit Ihrem Planer zusammen und lassen Sie sich die einzelnen Leistungsphasen genau erklären. Vielleicht wollen Sie den Landschaftsarchi-
tekten nicht mit allen Leistungsphasen beauftragen, vielleicht wollen Sie auch bei der
Bausumme abspecken... Unser Ziel ist eine zufrieden stellende Lösung für alle Beteiligten.
Wenn Sie sich entschließen, den Landschaftsarchitekten mit der weiteren Planung und
Betreuung der Baumaßnahme zu beauftragen, wird das bisher bezahlte Pauschalhonorar
der Vorentwurfsplanung als Abschlagszahlung mit dem ermittelten Gesamthonorar verrechnet.
   
 
 
Startseite   zurück